Hier der Passus im Entwurf des neuen
#Infektionsschutzgesetz
, der die Bundesregierung ermächtigt, festzulegen, wer als geimpft gilt:
„§ 22a, Impf-, Genesenen- + Testnachweis bei COVID-19; COVID-19-Zertifikate; Verordnungsermächtigung.
(4) Die Bundesregierung wird ermächtigt,